- Die SV-Schwimmer weisen sich an der Kasse mit dem Mitgliedsausweis aus! und bekommen dann die Eintrittskarte.
  Kursteilnehmer (und alle, die den Ausweis vergessen habe) sagen, dass sie zum Schwimmverein gehen! (Die DLRG-Schwimmer werden separat erfasst)

- Für die Eltern der Nichtschwimmer, die ihren Kindern beim Anziehen helfen müssen, gilt: jedes Mal unaufgefordert vorzeigen der 3 G; beim ÜL und/oder an der Kasse

- Maskenpflicht im Eingangsbereich und bis in die Umkleiden gilt für alle!!!

An: Breitensport, Kurse, Leistungsmannschaften, Master, Aqua Fitness
Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer, liebe Eltern,

wir freuen uns sehr, dass wir endlich wieder zu einem weitestgehend normalen Schwimmbetrieb zurückkehren können.

Das Hallenbad öffnet ab dem 04.09.2021 wieder für die Öffentlichkeit, so dass der normale Badebetrieb wieder aufgenommen wird. Für uns ändert sich vor allem die Auslastungsmöglichkeit, sodass wir nun wieder auf 5 Schwimmbahnen zurückkehren können.

Die Maskenpflicht gilt bis in die Schwimmhalle. Das heißt die Masken werden erst im Schwimmbad abgenommen. Die Kinder nehmen am besten ein Handtuch mit in die Schwimmhalle und legen ihre Maske dann dort rein. Die Gruppe legt ihre Sachen dann gesammelt an einen Ort in der Schwimmhalle. Für den Rückweg gilt dann ebenfalls die Maskenpflicht. Die Kinder können sich das Gesicht dann in der Halle trocken machen und die Maske aufsetzen.